Deutscher Franchise-Verband e.V.

Deutscher Franchise-Verband e.V.: Aufgaben und Ziele

Der DFV – Deutscher Franchise-Verband e.V. hat sich zur Aufgabe gemacht, die Interessen der Franchisewirtschaft sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich und politisch zu vertreten. Dabei wird enger Kontakt zum Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, zum Deutschen Bundestag, zur Deutschen Industrie- und Handelskammertag und zur Bundesagentur für Arbeit gepflegt. Auch auf internationaler Ebene nimmt der DFV durch Mitarbeit im Europäischen Franchise Verband und im World Franchise Council Einfluss. Zudem hat sich der Verband zum Ziel gesetzt, die Finanzierung der Franchisenehmer und Franchisegeber sicherzustellen und den Bekanntheitsgrad des professionellen Franchisings in Deutschland zu fördern.

Leistungen des DFV

Um die Professionalität und Seriosität der Mitglieder sicherzustellen, vergibt der Deutsche Franchise-Verband e.V. ein Qualitätssiegel, das regelmäßig erneuert werden muss. Das Zertifikat hilft zudem vielen Franchise-Interessenten bei der Suche nach einem passenden System. Mit diesem DFV-System-Check wird es Voll-Mitgliedern des Verbands ermöglicht, eine neutrale Bewertung des eigenen Systems zu erhalten. Der DFV – Deutscher Franchise Verband System Check wird dabei vom neutralen und unabhängigen Internationalen Institut für Franchising und Cooperation an der Universität Münster durchgeführt. Das Institut stellt zudem im Rahmen des Verbandes wissenschaftliche Studien zur Verfügung.

Auch bei der Gewinnung von Franchise Partnern unterstützt der Verband seine Mitglieder und bietet neben einem Blog eine eigene Plattform zum Austausch der Mitglieder untereinander. Als Deutscher Franchise-Verband e.V. bietet er zudem Schulungen und Seminare an, wobei er maßgeblichen Einfluss auf den bundesweit einzigen Zertifikatslehrgang zum Franchise-Manager (IHK) und das Praxisstudium zum Franchise-Betriebswirt an der Fachschule für Wirtschaft nimmt.

Daneben bietet der DFV- Deutscher Franchise-Verband e.V. Brancheninformationen und Fachwissen und betreibt eine Rechtsdatenbank mit franchise-relevanten Entscheidungen und Urteilen. Diese Datenbank wird laufend aktualisiert und ist jederzeit abrufbar. Der aus Rechtsanwälten bestehende DFV-Rechtsausschuss erarbeitet zudem Informationen und Checklisten sowohl für die Öffentlichkeit als auch exklusiv für Mitglieder. Des Weiteren erhalten interessierte Existenzgründer eine Erstberatung und können als Mitglied von den Erfahrung der Experten des Verbandes profitieren.

Die Mitgliedschaft im Deutschen Franchise-Verband e.V.

Beim Verband gibt es zwei verschiedene Formen der Mitgliedschaft. Bei der Vollmitgliedschaft müssen die Franchisegeber seit mindestens zwei Jahren Markttätigkeit mindestens zwei Franchisenehmer vertraglich gebunden haben und den DFV-System-Check erfolgreich absolviert haben. Falls Systeme diese Anforderungen nicht erfüllen, gibt es eine Vorstufe zur Vollmitgliedschaft. Die Anwärter müssen die Umsetzbarkeits ihres Konzeps mittels eines funktionierenden Pilotbetriebes belegen und zumindest den Entwurf eines Franchise-Vertrages vorlegen können.