Eintrittsgebühr
Wer sich für einen Franchise-Vertrag entscheidet, muss in der Regel auch eine so genannte Eintrittsgebühr zahlen. Es handelt sich dabei um eine einmalige Zahlung, die auch als Einstiegsgebühr bezeichnet wird.
Wozu dient die Eintrittsgebühr?
Die Eintrittsgebühr wird im Normalfall nach Vertragsabschluss gezahlt. Die Gebühr deckt dabei Kosten für die Betriebseröffnung sowie für Schulungsmaßnahmen durch den Franchise-Geber ab. Auch die Unterstützung der Unternehmenseröffnung wird durch die Eintrittsgebühr abgedeckt.
Generell hat die Eintrittsgebühr aber verschiedene Funktionen. So deckt sie vorranging natürlich die vorfinanzierten Entwicklungskosten des Systems ab. Unter Umständen kann sie aber auch Weiterentwicklungskosten abdecken, welche in der Regel aber unter die laufenden Franchise-Gebühren gezählt werden.
Höhe der Eintrittsgebühr
Generell gibt es für die Festlegung der Höhe der Eintrittsgebühr keine klaren Regelungen. Es gilt allerdings, dass die Eintrittsgebühr umso höher ist, je höher der Entwicklungsstand des Franchise-Systems ist. In den meisten Fällen liegt die Eintrittsgebühr zwischen 5.000 und 30.000 EUR. Dennoch sind durchaus auch geringere oder aber sogar höhere Gebühren möglich. Inwieweit die Höhe der Eintrittsgebühr angemessen ist, hängt vor allem von den Gegenleistungen des Franchise-Gebers ab. Mit Zahlung der Eintrittsgebühr erhält der Franchise-Nehmer alle Nutzungsrechte vom Franchise-Geber.
Für Franchise-Nehmer stellt sich oft auch die Frage, was mit der Eintrittsgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Franchise-Vertrages passiert. Hier wird durch den Franchise-Geber oft schon im Vertrag festgehalten, dass die Eintrittsgebühr nicht zurückgefordert werden kann. Dies liegt darin begründet, dass sie nicht als Gegenleistung für eine während der Vertragslaufzeit zu erbringende Leistung gilt, sondern bereits vorvertraglich gezahlt werden muss.
Weitere Gebühren bei Franchising
Neben der einmaligen Eintrittsgebühr kommen auch so genannte laufende Gebühren auf den Franchise-Nehmer zu. Hierbei handelt es sich um die Franchise-Gebühren, die entsprechend eines vertraglich vereinbarten Prozentsatzes vom Nettoumsatz des Franchise-Nehmers berechnet und abgezogen werden. Mit diesen Kosten werden die regelmäßigen Kosten des Franchise-Gebers getilgt. Hierzu gehören unter anderem die Bereitstellung von Trainings, Know-How, Werbemitteln, Markenschutz, Weiterentwicklung des Systems sowie Unternehmensberatung. Zudem werden auch so genannte Werbeumlagen berechnet.