Masterfranchise

Eine Sonderform des Franchisings – das Masterfranchise

Bei dieser Form handelt es sich um ein System, das nicht nur einen Masterfranchisegeber und einen Masterfranchisenehmer, sondern zusätzlich einen Subfranchisenehmer beinhaltet. Ein weiterer Unterschied zu den anderen Formen besteht darin, dass bei diesem Konzept der Franchisenehmer zugleich ein Franchisegeber ist, da er selbst einen Subfranchisenehmer beschäftigt.

Zu den Aufgaben des Masterfranchisegebers gehört es, das System als Franchisegeber im eigenen Land aufzubauen und auszubauen. Eine weitere Aufgabe ist eine Anpassung des Masterfranchisesystems an die jeweiligen Anforderungen und Marktbedingungen des Ziellandes. Dabei wird in der Regel die Funktionalität des Systems in Pilotbetrieben getestet und weiter angepasst.

Vorteile und Nachteile des Masterfranchise

Ein klarer Vorteil des Franchisesystems ist die Expansionsmöglichkeit für ein Unternehmen. Es werden dabei verhältnismäßig geringe Investitionsmittel benötigt, da der Masterfranchisegeber im Ausland keinen eigenen Betrieb finanzieren muss und der Masterfranchisenehmer den größten Teil der Ausgaben übernimmt. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Masterfranchisenehmer einen besseren Einblick in die nationale Kultur, dem Steuer- und Wirtschaftsrecht und die Marktbedingungen hat und so das System besser an den heimischen Markt anpassen kann. Zudem gibt es hier den Vorteil, dass sich das Konzept bereits im Heimatland bewährt hat und mit relativ einfachen Mitteln im Zielland umgesetzt werden kann, da bis auf die Verträge und weitere Kleinigkeiten fast alles übernommen werden kann.

Doch es können sich bei diesem System auch Nachteile ergeben. Da der Franchisegeber einen verhältnismäßig geringen Aufwand hat, fallen unter anderem die Gebühren in der Aufbauphase geringer aus als beim herkömmlichen Franchising. Er kann zudem nur einen beschränkten Einfluss auf die Handlungen des Subfranchisenehmers ausüben, da er mit diesem keine rechtlichen Bindungen hat.

Anforderungen an die Partner

Neben fremdsprachlichen Fähigkeiten sollten die Partner beim Masterfranchise Erfahrung im Franchising, Führungsqualitäten und betriebswirtschaftliche Kenntnisse vorweisen können. Zudem sollten Branchenkenntnisse vorhanden sein. Daneben ist für die Übernahme der Lizenz ein Vertrag von einem in der Materie versierten Anwalt auszuarbeiten, da die Verträge im Ausland mit dem deutschen Recht nicht zwingend übereinstimmen müssen und oft nicht angewendet werden können.