Category Archives: Franchise Recht
Die bevorstehenden Änderungen bei der Widerrufsbelehrung
Rechtsanwalt Dr. Volker Güntzel geht auf die bevorstehenden Änderungen der Widerufsbelehrung ein. Gleichzeitig gibt er Hinweise worauf zwingend geachtet werden muss, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
I. Einleitung
Nachdem nun zwei Jahre lang Ruhe im Bereich der Widerrufsbelehrung eingekehrt war, stehen im Jahr 2014 wieder Änderungen an. Grund dafür ist, dass der Europäische Gesetzgeber den Verbraucherschutz, insbesondere auch im Hinblick auf die vorzunehmende Widerrufsbelehrung, in der Europäischen Gemeinschaft weiter vereinheitlicht. Die Umsetzung der daraus resultierenden Verbraucherrechtrichtlinie führt zu Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des Inhalts der vorzunehmenden Widerrufsbelehrung, die am 13.06.2014 in Kraft treten.
II. Das bestehende Widerrufsrecht der Verbraucher und Existenzgründer
Nahezu jeder kennt das Widerrufsrecht bei Bestellungen über das Internet aus der Sicht des Verbrauchers. Diese so genannten Fernabsatzverträge sind aber nur ein Teil der Verträge, auf die
Busse & Miessen ist Anwaltskanzlei des Jahres im Bereich Franchise
Die renommierte britische Wirtschaftszeitschrift DEALMAKERS MONTHLY hat Busse & Miessen zur deutschen Anwaltskanzlei des Jahres 2014 gewählt (Franchise Lawfirm of the Year Germany).
Subway Urteil zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot (16U(Kart)49/13)
Das Subway Urteil vom Oberlandesgericht Schleswig (16 U (Kart) 49/13) zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot einmal beleuchtet von Rechtsanwältin Dr. Kerstin Nina Schulz.
Zusammenfassung des Sachverhalts :
Die Klägerin die ist die europäische Frachisegeberin des Subway-Franchise-Systems. Der Beklagte ist ein ehemaliger Franchisenehmer von Subway.
Der Beklagte hatte im Sommer 2010 alle Zahlungen an Subway eingestellt und wurde daraufhin von Subway zum 01.09.2010 gekündigt. Er stellte jedoch nicht den Betrieb seines Restaurants ein, sondern betrieb das Restaurant zunächst bis zum Dezember 2010 unverändert weiter. Im Dezember 2010 trat er dann einem Verbund ehemaliger Subway-Franchisenehmer mit dem Namen „Fresh!“ bei, unter deren Marke er das Restaurant ansonsten im Wesentlichen unverändert weiterbetrieb. Die Klägerin erwirkte daraufhin im Juli 2011 bei dem Landgericht Lübeck eine einstweilige Verfügung gegen den Beklagten, der ihm untersagte, das Restaurant in der gleichen Form, insbesondere unter Beibehaltung der Farben und Verzierungen im Gastraum, weiter zu betreiben. Der Beklagte änderte diese und führte ansonsten das Restaurant weiter.
Im vorliegenden Rechtstreit begehrte dann die Klägerin Zahlung von Schadenersatz in Höhe von