Franchisegebühr

Als Gebühr wird eine Abgabe genannt, die für das Erbringen einer Gegenleistung bezahlt wird. Eine allgemeinere Bezeichnung dafür ist Entgelt. Der Begriff Gebühr hat seinen Ursprung im öffentlich-behördlichen Sektor. So heißt es beispielsweise Müllabfuhrgebühren, Abfallgebühren, Reisepassgebühren, oder Praxisgebühren. Entgelt ist weitergehender und bezieht sich sowohl auf den hoheitlichen als auch auf den fiskalischen Bereich. Mit der Definition Franchisegebühr soll auch die vertragliche Abhängigkeit des Franchisenehmers vom Franchisegeber verdeutlicht werden. Die Franchisegebühr ist das Entgelt für die Rechte und Möglichkeiten, die der Franchisenehmer vom Franchisegeber vertraglich übertragen bekommt.

Franchising – eine gebührenpflichtige Konzession

Der Franchisenehmer erhält von seinem Vertragspartner die Konzession, auch Genehmigung, Erlaubnis oder Lizenz genannt, die damit verbundenen Waren und Dienstleistungen zu vertreiben. Er darf das Knowhow und die Manpower seines Vertragspartners nutzen, aber auch ausschließlich nur die. Dafür wird eine Franchisegebühr fällig. Diese Einmalzahlung kann auch als eine Eintrittsgebühr bezeichnet werden; als Berechtigung dazu, Teil oder Partner des betreffenden Franchisings zu werden. Zusätzlich zu dieser einmaligen Franchisegebühr erhält der Franchisegeber einen vertraglich festgelegten prozentualen Anteil am Umsatz oder Gewinn des Franchisenehmers. Das sind für den einen laufende Zahlungen, für den anderen laufende Einnahmen. Die Franchisegebühr hingegen ist eine Einmalzahlung, die vor oder mit Abschluss des Franchisevertrages fällig wird.

Franchisenehmer profitiert vom Franchisegeber

Der Charakter beim Franchising ist das gegenseitige Profitieren der Vertragspartner voneinander. Der Franchisegeber hat die Idee, das Knowhow und die Geschäftsverbindungen. Der Verkauf des Produktes soll regional, national oder international, also möglichst flächendeckend geschehen. Der Gewinn steigt mit zunehmendem Umsatz. Zu diesem Zweck werden lokale oder regionale Vertriebspartner, die Franchisenehmer, benötigt. Sie erhalten vom Franchisegeber ein fertiges und erprobtes Vertriebs- sowie Verkaufskonzept. Für dessen Erwerb, also für die rechtliche und tatsächliche Nutzung, wird die Franchisegebühr erhoben. Sie ist der Einstieg dafür, dass der Franchisenehmer als Lizenzerwerber vom Franchisegeber profitiert. Für den wird, ab einer bestimmten individuellen Unternehmensgröße, die Franchisegebühr zu einem Gewinn. In der Anfangsphase muss der Franchisegeber vorinvestieren, ohne dass die Ausgaben durch Einnahmen einer Franchisegebühr gedeckt werden. Das einmal entwickelte Franchisingkonzept wird oftmals bis hin zu vielfach konzessioniert, sprich verkauft. Die Einnahmen der Franchisinggebühr steigen, während die Ausgaben stagnieren.

So ergibt sich dauerhaft, mit Ausweitung des Franchisings, für den Franchisinggeber eine deutliche Steigerung von Umsatz und Gewinn, die ganz maßgeblich auf die Franchisegebühr zurückzuführen ist.