Franchisegeber

Aufgaben des Franchisegebers

Zu einer der Hauptaufgaben gehört es, den Franchisenehmer zu unterstützen. Nur wenn es diesem in allen Belangen gut geht, wird er auch erfolgreich sein, mehr Franchisegebühr generieren und somit das System stärken können.

Weitere Aufgaben sind es, die Marke zu sichern und Produkte zu entwickeln. Zudem berät sich der Franchisegeber mit dem Franchisenehmer und kann so die Organisation und die Produkte an die jeweiligen Erfordernisse anpassen.

Der Franchisegeber pflegt auch Kontakte zu wichtigen offiziellen Stellen und Branchenkollegen.

Daneben gehören die Entwicklung der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und übergeordneten Geschäftspartnern zu den Aufgaben.

Neben einem günstigen Einkauf der systemrelevanten Materialien und einem aktuellen Kursprogramm besorgt der Franchisegeber Daten über den gemeinsamen Markt und kümmert sich um eine gute Kommunikation zwischen den Partnern.

Vorteile für den Franchisegeber

Einer der Vorteile, die ein Franchisegeber genießt, ist die Bereitschaft eines Franchisenehmers, als selbstständiger Unternehmer zu handeln.

Mit dieser Bereitschaft des Franchisenehmers kann der Betrieb eines aufwendigen Filialsystems vermieden und das Vertriebsnetz passgenau auf das eigene Unternehmen konzipiert werden.

Mit Serviceleistungen wie Training, Buchhaltung oder ähnlichem kann entweder Umsatz generiert werden oder sie können dazu verwendet werden, die eigenen Fixkosten zu reduzieren.

Der Franchisegeber kann zudem auch Einkaufsvorteile nutzen und erfährt bei den Lieferanten eine gesteigerte Attraktivität.

Da in einigen Fragen der Haftung Vertragsunternehmen vorgeschaltet sind, gibt es ein geringeres Risiko für den Franchisegeber.

Zudem gibt es ein geringeres wirtschaftliches Risiko.

Weil ein zivilrechtlicher Vertragshintergrund vorhanden ist, kann der Franchisegeber den Vertrag weitestgehend frei gestalten.

Nachteile für den Franchisegeber

Einer der Nachteile für den Franchisegeber ist der Verzicht auf einen Teil der Erträge.

Zudem könnte man von Arbeitsgerichten, Versicherungsträgern und dem Finanzamt als Arbeitgeber von Scheinselbstständigen angesehen werden. Das würde zu Nachzahlungen von rückständigem Arbeitsentgelt, Sozialabgaben und Steuern führen.

Falls sich der Franchisenehmer falsch verhält, fällt dieses Fehlverhalten auf den Franchisegeber zurück.

Zudem sind laufend aufwendige Kontrollen des Franchisenehmers notwendig.