Wann sich ein Darlehen mit einem zweiten Kreditnehmer lohnt
Wer einen Kredit zusammen mit einem Partner aufnimmt, kann sich oft viel Geld sparen. Warum das so ist und was der zweite Kreditnehmer wissen muss.
War es früher üblich, bei der Aufnahme eines Ratenkredits einen Bürgen hinzuzuziehen, so erfüllt diese Rolle heute oftmals der sogenannte zweite Kreditnehmer. Im Gegensatz zu einem Bürgen ist er dem ersten Kreditnehmer rechtlich gleichgestellt. Er kann also über alle wichtigen Fragen bei der Kreditaufnahme und der Verwendung des Geldes mitentscheiden. Den Kredit zusammen mit einem Partner aufzunehmen, bietet sich daher besonders dann an, wenn es um die Finanzierung einer gemeinsamen Anschaffung geht, etwa eines Familienautos oder um die Einrichtung einer gemeinsamen Wohnung.
Nicht immer muss der zweite Kreditnehmer auch der Lebenspartner oder ein anderer enger Angehöriger sein: Grundsätzlich kommt jede Person infrage, die sich dazu bereiterklärt, Verantwortung für die Rückzahlung des Kredits zu übernehmen. Dazu muss sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und den Annahmerichtlinien des jeweiligen Kreditgebers entsprechen. Besonders eine gute Bonität kann hier sehr hilfreich sein. Die Bank betrachtet das Einkommen des zweiten Kreditnehmers nämlich als zusätzliche Sicherheit. Ein möglichst sicheres und ausreichend hohes Einkommen trägt dazu bei, dass die Bank den Kredit eher genehmigt und oft auch günstigere Zinsen anbietet.
Beinahe ein Fünftel günstiger
Warum es sich oft lohnt, den Kredit zusammen mit einem Partner aufzunehmen, zeigt eine Auswertung von CHECK24: Ein typischer Ratenkredit über 10.000 Euro mit einer Laufzeit von 84 Monaten kostete Kreditnehmer, die das Darlehen alleine aufgenommen haben, letztes Jahr im Schnitt 4,05 Prozent an jährlichen Effektivzinsen. Wer das gleiche Darlehen zusammen mit einer zweiten Person aufgenommen hat, zahlte durchschnittlich nur 3,30 Prozent. Über die volle Laufzeit ergibt sich bei den Zinskosten eine Ersparnis von rund 278 Euro – oder 19 Prozent. Die Auswertung bezieht sich auf alle im vergangenen Jahr über das Vergleichsportal abgeschlossenen Ratenkredite über 10.000 Euro mit einer Laufzeit von 84 Monaten.
Gleiche Rechte, gleiche Pflichten
Soll ein Kredit zusammen mit einem Partner aufgenommen werden, muss stets entschieden werden, wer als erster und wer als zweiter Kreditnehmer im Vertrag eingetragen wird. Diese Reihenfolge wird üblicherweise entsprechend der Bonität entschieden, kurz: Wer mehr verdient, wird in der Regel auch erster Kreditnehmer. Meist wird dann der Kredit auf das Konto des ersten Kreditnehmers ausgezahlt und auch die Raten werden von diesem Konto eingezogen. Es ist aber zum Beispiel auch denkbar, dafür ein Gemeinschaftskonto anzugeben. Möchten die Kreditnehmer die Rate untereinander aufteilen, müssen sie das selbst organisieren. Daher ist es wichtig, sich vorab darüber zu verständigen, ob und wie die Kreditrate aufgegliedert werden soll.
Abgesehen davon sind beide Kreditnehmer aber komplett gleichgestellt. Beide können zum Beispiel bei einer Vertragsänderung oder einer Umschuldung mitentscheiden. Außerdem haften beide Kreditnehmer gleichermaßen für die vollständige Rückzahlung des Kredits. Wichtig ist das besonders, falls der erste Kreditnehmer irgendwann die Rate nicht mehr vertragsgemäß bezahlen kann. Die Bank hat dann die Möglichkeit, die Rückzahlung der gesamten ausstehenden Summe vom zweiten Kreditnehmer einzufordern.
Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Kreditnehmern und die sorgfältige Planung vor Vertragsschluss sind also das A und O für einen Kredit zu zweit.
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